Handlungsfeld Finanzen
Vor der Kommunalwahl 2020 habe ich Ihnen meine Ziele für die laufende Legislaturperiode vorgestellt. Nunmehr ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen: Gesagt-getan?!
Wassenberg gehört zu den zehn Städten in NRW mit den niedrigsten Realsteuerhebesätzen bei Grund- und Gewerbesteuer. Gleichzeitig wurde die Verschuldung der Stadt in den letzten sechs Jahren um 60 % reduziert. Die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen stellen uns nun vor neue Herausforderungen.
Ziel 2020: Niedrige Steuersätze machen Wassenberg als Unternehmens- und Wohnstandort attraktiv. Ich werde mich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass auch weiterhin verantwortungsbewusst und sparsam mit den öffentlichen Mitteln gehaushaltet wird, um die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen so gering wie möglich zu belasten.
Gesagt-getan?!: Obwohl sich die finanziellen Rahmenbedingungen für die Kommunen in den letzten Jahren deutlich verschlechtert haben, ist es in Wassenberg gelungen, die Steuerlast weiterhin im NRW- und Kreis-Vergleich äußerst niedrig zu halten. Zum 01.01.2025 wurde die Grundsteuerreform aufkommensneutral umgesetzt, d. h. die Stadt Wassenberg hat nach der Umsetzung keine Mehreinnahmen gegenüber 2024, auch wenn sich die Steuerlast bei den einzelnen Eigentümern innerhalb der Stadt im Einzelfall verändert - teilweise erhöht, teilweise reduziert - hat. Mit einem Hebesatz der Grundsteuer B von 499 v. H. erhebt Wassenberg im Kreis Heinsberg den niedrigsten Hebesatz bei einheitlichem Hebesatz. Im Vergleich zu allen 396 Kommunen in NRW lag der durchschnittliche Grundsteuer B-Hebesatz im Jahr 2024 bei 614 v. H., 2025 liegt der Durchschnitt bei rund 710 v. H..
Die Höhe der Gewerbesteuer ist weiterhin unverändert.
Ziel 2020: Der Abbau von Schulden ist eine Frage der Generationengerechtigkeit. Ziel muss es daher sein, die Verschuldung Wassenbergs weiter zurückzuführen.
Gesagt.getan?!: Der in den letzten Jahren kontinuierlich betriebene Abbau der Verschuldung konnte bis 2024 fortgesetzt werden. Aktuell ist die Aufnahme von Investitions- und Kassenkrediten jedoch zur Aufgabenerfüllung erforderlich. Um den durch Kreditaufnahmen verursachten Zinsaufwand zu begrenzen, wird das Kosten-Nutzen-Verhältnis auf der Aufwandseite - sofern es sich nicht um pflichtige Ausgaben handelt - noch strenger betrachtet, als dies in den vergangenen Jahren ohnehin der Fall war. Mit Stand von Ende 2024 verfügt die Stadt Wassenberg noch über eine sog. Ausgleichsrücklage in Höhe von rund 21 Mio. €, so dass in den kommenden Jahren keine Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts droht. Die Stadt profitiert in diesen für die Kommunen schwierigen Zeiten nun davon, dass sie bis einschließlich 2023 aufgrund einer umsichtigen Haushaltswirtschaft über viele Jahre Überschüsse ausweisen konnte.